08/10/2026
🚨 GRONER LANDSTRASSE 9/9a/9b – WAS IST MIT DEN MENSCHEN, DIE AUF HILFE ANGEWIESEN SIND? 🚨
Gestern haben wir im ersten Teil unserer Presseanfrage an die Stadt Göttingen über Heizung, Warmwasser, offene Forderungen und die ausgefallenen Aufzüge berichtet.
Heute folgen die nächsten fünf Fragen.
Und diesmal geht es vor allem um diejenigen, für die ein ausgefallener Aufzug eben nicht nur ärgerlich ist:
👉 ältere Menschen
👉 Menschen mit Rollator oder anderen Gehhilfen
👉 Pflegebedürftige
👉 chronisch Kranke
👉 Menschen, die auf ambulante Pflege oder medizinische Versorgung angewiesen sind
❓ FRAGE 6: Was ist mit älteren, pflegebedürftigen, chronisch kranken oder mobilitätseingeschränkten Menschen, die in höheren Stockwerken wohnen und wegen der ausgefallenen Aufzüge auf die Treppen angewiesen sind?
🏛️ ANTWORT DER STADT:
Die Mitarbeitenden der Stabsstelle für prekäre Wohnimmobilien und des Fachdienstes Sozialarbeit seien den Bewohnerinnen und Bewohnern im Haus bekannt. Eine Kontaktaufnahme sei persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich.
Aktuell seien der Stadt allerdings keine Personen bekannt, die zu der von uns beschriebenen besonders betroffenen Personengruppe gehören.
🧐 Das überrascht uns.
Denn das Göttinger Tageblatt hat bereits öffentlich über einen gesundheitlich eingeschränkten Bewohner berichtet, für den die ausgefallenen Aufzüge zu einer erheblichen Belastung geworden sind.
Und wer selbst einmal an der Groner Landstraße vor Ort ist, sieht auch Bewohnerinnen und Bewohner mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen.
Natürlich wissen wir nicht, wer davon pflegebedürftig ist oder welche gesundheitlichen Einschränkungen einzelne Menschen haben.
Aber eines ist offensichtlich:
👉 Menschen mit eingeschränkter Mobilität leben dort.
📰 Deshalb fragen wir uns:
Muss sich ein betroffener Bewohner wirklich erst selbst bei der Verwaltung melden – obwohl entsprechende Probleme bereits öffentlich bekannt geworden sind?
Oder wäre es nicht selbstverständlich, dass die zuständigen Stellen bei solchen Berichten von sich aus nachhaken und prüfen, ob Hilfe benötigt wird?
❓ FRAGE 7: Ist überhaupt sichergestellt, dass ambulante Pflegedienste, medizinische Dienste und andere notwendige Hilfen die Bewohner trotz der ausgefallenen Aufzüge zuverlässig erreichen können?
🏛️ ANTWORT DER STADT:
Dazu liegen der Stadt nach eigener Aussage keine Informationen vor.
Sie verweist erneut darauf, dass sich bislang keine Person mit einem entsprechenden Unterstützungsbedarf an die Verwaltung gewandt habe.
🚑 Und genau das wirft die nächste Frage auf:
Wenn in einem großen Gebäudekomplex die Aufzüge über längere Zeit ausfallen, müsste dann nicht aktiv geprüft werden, ob Menschen in den oberen Etagen noch zuverlässig versorgt werden können?
🤔 Muss die Verwaltung wirklich erst darauf warten, dass jemand selbst um Hilfe bittet?
Oder sollte sie vorher prüfen, ob überhaupt jemand Hilfe braucht?
❓ FRAGE 8: Was passiert konkret, wenn eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad in einem oberen Stockwerk lebt und aufgrund der ausgefallenen Aufzüge nicht mehr ausreichend versorgt werden kann?
🏛️ ANTWORT DER STADT:
Auch hier seien aktuell keine entsprechenden Fälle bekannt.
Sollte ein solcher Fall auftreten und der Verwaltung bekannt werden, werde individuell geprüft, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen.
Eine pauschale Lösung könne es nicht geben, weil Bedarf, bisherige Versorgung und persönliches Lebensumfeld sehr unterschiedlich seien.
⚠️ Das bedeutet aber auch:
Offenbar beginnt die konkrete Prüfung erst dann, wenn ein Fall bei der Verwaltung bekannt wird.
👉 Aber müsste man bei monatelang ausgefallenen Aufzügen nicht längst selbst herausfinden, ob dort Menschen mit Pflegegrad oder erheblichen Mobilitätseinschränkungen wohnen?
Denn Hilfe erst dann zu organisieren, wenn eine Versorgung bereits nicht mehr funktioniert, könnte im Einzelfall schlicht zu spät sein.
❓ FRAGE 9: Wann ist eine Wohnung eigentlich nicht mehr bewohnbar – und spielen Alter, Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit dabei überhaupt eine Rolle?
🏛️ ANTWORT DER STADT:
Nach Angaben der Stadt stellt das Wohnraumschutzgesetz hohe Hürden für eine Unbewohnbarkeitserklärung.
Dabei gehe es ausschließlich um bauliche Missstände.
Persönliche Umstände der Bewohner – also beispielsweise Alter, Erkrankung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit – spielten bei dieser rechtlichen Beurteilung keine Rolle.
Die fehlende Fernwärme werde durch Heizradiatoren ersetzt, Trinkwasser sei vorhanden und auch ein ausgefallener Fahrstuhl allein rechtfertige keine Unbewohnbarkeitserklärung.
🏚️ Rein rechtlich kann eine Wohnung also weiterhin als „bewohnbar“ gelten, obwohl ein mobilitätseingeschränkter Mensch möglicherweise kaum noch hinein- oder herauskommt.
Und an dieser Stelle stellen wir ganz bewusst eine unbequeme Frage:
🔥 Wie hoch müssen die Hürden eigentlich noch werden?
Bereits in der Vergangenheit wurde öffentlich darüber berichtet, dass die Stadt geprüft hat, ob Teile des Gebäudes für unbewohnbar erklärt werden könnten.
🤔 Wird tatsächlich jede rechtliche Möglichkeit ausgeschöpft?
Oder spielt bei der Zurückhaltung vielleicht auch die Frage eine Rolle, was anschließend mit den vielen Bewohnerinnen und Bewohnern geschehen würde?
Denn eine Unbewohnbarkeitserklärung auf dem Papier ist das eine.
Für viele Menschen kurzfristig Ersatzwohnraum zu finden, ist etwas völlig anderes.
👉 Darf diese praktische Schwierigkeit überhaupt Einfluss darauf haben, wie konsequent eine mögliche Unbewohnbarkeit geprüft wird?
❓ FRAGE 10: Ab welchem Punkt würde die Stadt eine anderweitige Unterbringung der Bewohner überhaupt für notwendig halten?
🏛️ ANTWORT DER STADT:
Eine pauschale Grenze nennt die Stadt nicht.
Würde eine Wohnung offiziell für unbewohnbar erklärt, wären zunächst die Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, die Bewohner anderweitig unterzubringen.
Bei einer akuten Notlage könne die Stadt im Einzelfall ordnungsrechtlich eine Unterbringung anbieten.
Als Beispiel nennt die Verwaltung einen Wohnungsbrand.
🚨 Und damit kommen wir zu einer ganz entscheidenden Frage:
Was passiert, wenn ein Vermieter seiner Verpflichtung zur Ersatzunterbringung nicht nachkommt – oder finanziell überhaupt nicht dazu in der Lage ist?
🏠 Wer fängt die betroffenen Menschen dann tatsächlich auf?
Muss es wirklich erst zu einer akuten Notlage kommen, bevor eine Lösung gefunden wird?
Oder müsste man viel früher handeln, bevor Menschen faktisch in ihrer Wohnung festsitzen oder ihre Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann?
📣 KONTAKT ZUR WEG GESUCHT
Wir versuchen weiterhin, auch die Sicht der Wohnungseigentümergemeinschaft darzustellen.
Mehrere Presseanfragen blieben bislang unbeantwortet.
👉 Wer einen direkten Kontakt zur WEG, zur Hausverwaltung oder zu einer vertretungsberechtigten Person herstellen kann, darf sich gerne per Privatnachricht bei uns melden.
Wir möchten ausdrücklich auch dieser Seite Gelegenheit geben, Stellung zu nehmen.
💬 UND JETZT SEID IHR GEFRAGT:
🤔 Glaubt ihr, dass der Gebäudekomplex noch zu retten ist?
🤔 Was müsste jetzt dringend geschehen?
🤔 Sollte die Stadt bei besonders gefährdeten Bewohnern von sich aus aktiv werden?
🤔 Ist eine Wohnung für euch noch „bewohnbar“, wenn ein Mensch sie wegen eines ausgefallenen Aufzugs kaum noch verlassen kann?
🤔 Und wo endet die Verantwortung der Eigentümer – und wo beginnt die Verantwortung der Stadt gegenüber den Menschen, die dort leben?
📣 Bitte teilt auch diesen zweiten Teil.
Vielleicht erreichen wir dadurch Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Eigentümer – oder endlich jemanden, der einen direkten Kontakt zur WEG herstellen kann.
📸 Die Bilder wurden am 7. Oktober 2026 an der Groner Landstraße aufgenommen.
© Göttingen mit offenen Augen erleben