Arbeit und Kultur Saarland

Arbeit und Kultur Saarland Förderer, Berater, Dienstleister und Netzwerker im Kulturland Saarland

🇪🇺 Creative Europe 2027: Förderung für europäische Kulturprojekte – jetzt vorbereiten!Die nächste Ausschreibung für Euro...
14/10/2026

🇪🇺 Creative Europe 2027: Förderung für europäische Kulturprojekte – jetzt vorbereiten!

Die nächste Ausschreibung für Europäische Kooperationsprojekte im EU-Programm Creative Europe ist für Januar 2027 angekündigt. Die Antragsfrist ist voraussichtlich der 5. März 2027.

Gefördert werden grenzüberschreitende Kooperationen von Kulturorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern. Das Programm ist offen für unterschiedliche Kultursparten – von Musik, Theater und Tanz über Literatur und bildende Kunst bis hin zu Kulturerbe und interdisziplinären Projekten.

💡 Besonders interessant für kleinere Kulturorganisationen und Vereine: die Kleinen Kooperationsprojekte!

✅ EU-Förderung von bis zu 200.000 Euro

✅ Förderquote von bis zu 80 %

✅ Mindestens 3 Partnerorganisationen aus 3 teilnahmeberechtigten Ländern

Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Kulturprojekten mit europäischem Mehrwert: Die Partner bringen ihre unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen ein und schaffen gemeinsam etwas, das über die Zusammenarbeit einzelner Organisationen hinaus Wirkung entfaltet.

Auch Mittlere Kooperationsprojekte (mindestens 5 Partner aus 5 Ländern, bis zu 1 Mio. Euro Förderung bei maximal 70 % Förderquote) und Große Kooperationsprojekte (mindestens 10 Partner aus 10 Ländern, bis zu 2 Mio. Euro bei maximal 60 % Förderquote) sind möglich.

📅 Warum schon jetzt mit der Planung beginnen?

Europäische Kooperationsprojekte erfordern eine gemeinsame Projektentwicklung mit internationalen Partnern. Wer sich bewerben möchte, sollte deshalb frühzeitig Kontakte knüpfen, Projektideen abstimmen und die Finanzierung planen.

Die endgültigen Förderbedingungen und die verbindliche Antragsfrist werden mit der offiziellen Ausschreibung veröffentlicht.

🔗 Weitere Informationen und Beratung beim Creative Europe Desk KULTUR.

🎨 Start Up Arts 2026: Fördermittellogik und Bundesförderung für Kulturprojekte – wie gelingt der Einstieg?Ihr plant ein ...
12/10/2026

🎨 Start Up Arts 2026: Fördermittellogik und Bundesförderung für Kulturprojekte – wie gelingt der Einstieg?

Ihr plant ein eigenes Kulturprojekt und fragt euch, welche Fördermöglichkeiten es dafür gibt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wie lassen sich unterschiedliche Fördermittel kombinieren?

In unserer nächsten Start-Up-Arts-Veranstaltung gibt die Kulturberaterin Sarah Piller eine praxisnahe Einführung in die Fördermittellogik und stellt wichtige Förderprogramme des Bundes für Kunst und Kultur vor.

Ob Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Soziokultur oder kulturelle Bildung – die Veranstaltung richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, insbesondere auch an Newcomer*innen, die eigene Projekte entwickeln und finanzieren möchten.

📅 Dienstag, 3. November 2026
🕕 18:00–20:00 Uhr
📍 Dock 11, Neumarkt 15, Saarbrücken
🎟️ Teilnahme kostenfrei – Anmeldung erbeten!

👉 Alle Informationen und den Link zur Anmeldung findet ihr auf unserer Webseite:

https://arbeitundkultur.de/projekte/start-up-arts-fordermittellogik-und-bundeskulturforderung/

Start Up Arts ist eine Veranstaltungsreihe der Arbeit und Kultur Saarland gGmbH, gefördert durch .saarland, in Kooperation mit .saarland.

Förderhinweis: "Projektfonds Bildende Kunst" des Goethe-Instituts für internationale Kooperationen in der Bildenden Kuns...
29/09/2026

Förderhinweis: "Projektfonds Bildende Kunst" des Goethe-Instituts für internationale Kooperationen in der Bildenden Kunst 🌍🎨

Ihr plant gemeinsam mit Künstler*innen oder anderen Kulturschaffenden aus dem Ausland ein neues Projekt?

Mit dem Projektfonds Bildende Kunst unterstützt das Goethe-Institut internationale künstlerische und kuratorische Kooperationen. Gefördert werden gemeinsam entwickelte Projekte von professionellen Kulturschaffenden aus Deutschland und mindestens einem weiteren Land.

💶 Förderung: bis zu 25.000 Euro
📅 Antragszeitraum: 1.–22. Oktober 2026, 12 Uhr
🌍 mindestens zwei gleichberechtigte Partner*innen aus Deutschland und einem weiteren Land
🏛 Kooperation mit mindestens einer Institution, z. B. Museum, Kunstverein oder Projektraum
🎨 mindestens eine öffentliche Präsentation außerhalb Deutschlands
💰 mindestens 10 % Eigen- oder Drittmittel werden grundsätzlich erwartet
📝 Antragstellung auf Englisch

Gefördert werden unter anderem Honorare, Produktionskosten, Reise-, Aufenthalts- und Visakosten sowie temporäre Raummieten.

Wichtig: Im Mittelpunkt steht die gemeinsame internationale Entwicklung eines neuen Projekts. Einzelne Ausstellungen oder Reisen auf Einladung sowie bereits bestehende Ausstellungen, die lediglich an einen weiteren Ort wandern, werden nicht gefördert.

Alle Informationen und die Antragstellung findet Ihr beim Goethe-Institut.

🎨 Kreativfonds für saarländische KulturvereineIhr braucht neue Instrumente, technische Ausstattung, Noten, Kreativmateri...
24/09/2026

🎨 Kreativfonds für saarländische Kulturvereine

Ihr braucht neue Instrumente, technische Ausstattung, Noten, Kreativmaterialien oder andere dringend benötigte Sachmittel für Eure Vereinsarbeit?

Der Kreativfonds unterstützt saarländische Kunst- und Kulturvereine bei notwendigen Anschaffungen mit bis zu 3.000 Euro. Auch vergleichbare gemeinnützige Einrichtungen, zum Beispiel Kirchen, können eine Förderung beantragen.

Gefördert werden beispielsweise:
🎶 Instrumente und Noten
🎤 technische Ausstattung
🎨 Kreativmaterialien
👕 Uniformen
➕ weitere notwendige Sachmittel für die kulturelle Vereinsarbeit

📌 Wichtig: Die Anschaffung darf erst erfolgen, nachdem Ihr von uns die positive Information über die Förderung erhalten habt. Der Verein geht anschließend zunächst in Vorleistung. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung der Rechnung und des Zahlungsnachweises.

📅 Anträge können ganzjährig gestellt werden und werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs geprüft.

💰 Förderung: bis zu 3.000 Euro
📎 Angebot oder Kostenvoranschlag beifügen
📩 Antrag ausschließlich digital an [email protected]

Das Antragsformular und weitere Informationen findet Ihr auf der Webseite der Arbeit und Kultur Saarland.

🎭 Förderhinweis: NPN Impulsförderung Tanz & TheaterIhr seid im zeitgenössischen Tanz oder Theater aktiv und möchtet euch...
23/09/2026

🎭 Förderhinweis: NPN Impulsförderung Tanz & Theater

Ihr seid im zeitgenössischen Tanz oder Theater aktiv und möchtet euch mit Künstler*innen, Spielstätten, Netzwerken oder anderen Kulturakteur*innen aus einem anderen Bundesland zusammenschließen?

Die Impulsförderung Tanz & Theater des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ (NPN) unterstützt bundesländerübergreifende Kooperationen, die den Austausch stärken und neue Impulse für die Tanz- und Theaterszene in den beteiligten Regionen setzen.

Gefördert werden zum Beispiel:

• Residenzen mit Showings, Workshops oder Lecture Performances
• Austausch und gemeinsame Vorhaben von Netzwerken
• Forschungsprojekte und Präsentationen
• Veranstaltungsreihen und Begegnungsformate

Antragsberechtigt sind unter anderem Einzelkünstler*innen, Kompanien und Kollektive sowie freie Theater, Festivals, Produktionszentren und -büros, Netzwerke und andere Kulturinstitutionen mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland.

Wichtig: Das Vorhaben muss einen Austausch über Bundeslandgrenzen hinweg beinhalten. Die Förderung richtet sich insbesondere an Projekte, die zeitgenössischen Tanz und Theater auch in Regionen stärken, in denen entsprechende Strukturen bislang weniger ausgeprägt sind.

💶 Förderung: in der Regel 2.000 bis 25.000 €
📊 Mindestens 30 % der Gesamtkosten müssen durch finanzielle Eigen- oder Drittmittel gedeckt werden.
📅 Antragstellung: ab Dezember 2026
⏰ Antragsfrist: 1. März 2027, 18 Uhr

💃 Förderhinweis: Koproduktionsförderung TanzIhr seid professionelle Tanzschaffende und plant eine neue Produktion gemein...
23/09/2026

💃 Förderhinweis: Koproduktionsförderung Tanz

Ihr seid professionelle Tanzschaffende und plant eine neue Produktion gemeinsam mit Partner*innen aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland?

Mit der Koproduktionsförderung Tanz unterstützt das NATIONALE PERFORMANCE NETZ (NPN) die Entstehung neuer professioneller Tanzproduktionen.

Antragsberechtigt sind Produzentinnen mit Sitz in Deutschland. Auch professionelle Künstlerinnen und Kompanien können selbst einen Antrag stellen und die Produktion federführend umsetzen.

Voraussetzung ist eine echte Koproduktion: Mindestens zwei Koproduktionspartnerinnen aus unterschiedlichen Bundesländern oder aus Deutschland und dem Ausland müssen beteiligt sein. Mindestens einer davon muss ein Veranstaltungsort, Produktionshaus, Festival oder eine vergleichbare Einrichtung sein.

Wichtig: Der zweite Koproduktionspartner muss sich mit mindestens 5.000 € finanziell an den Herstellungskosten der neuen Produktion beteiligen.

Gefördert wird die Entwicklung einer neuen Tanzproduktion bis zur Premiere. Die Produktion muss im Wesentlichen in Deutschland erarbeitet werden.

💶 Förderung: in der Regel 10.000 bis 50.000 €
📊 NPN-Förderung: maximal 50 % der Gesamtkosten
📅 Antragstellung: ab Dezember 2026
⏰ Antragsfrist: 1. Februar 2027, 18 Uhr

Da für den Antrag geeignete Koproduktionspartner*innen gefunden und die Finanzierung gemeinsam aufgebaut werden müssen, lohnt es sich, frühzeitig mit der Planung zu beginnen.

🎨 Förderhinweis: KUNSTFONDS_PublikationIhr seid bildende Künstler*innen und möchtet eure künstlerische Arbeit in einem K...
22/09/2026

🎨 Förderhinweis: KUNSTFONDS_Publikation

Ihr seid bildende Künstler*innen und möchtet eure künstlerische Arbeit in einem Katalog, Künstler*innenbuch oder einer anderen analogen oder digitalen Publikation veröffentlichen? Dann könnte das Förderprogramm KUNSTFONDS_Publikation der Stiftung Kunstfonds für euch interessant sein.

Gefördert wird die Realisierung von Einzelpublikationen zum eigenen künstlerischen Werk. Das kann zum Beispiel ein Ausstellungskatalog oder Künstler*innenbuch sein, das eure Arbeiten dokumentiert, vermittelt oder künstlerisch weiterentwickelt.

Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle bildende Künstler*innen sowie feste Künstler*innen-Duos mit Wohnsitz in Deutschland.

💰 Förderung: bis zu 24.000 Euro
📌 Eigenanteil: mindestens 10 % der Gesamtkosten
📅 Bewerbungszeitraum: 1. Oktober 2026 bis 15. Januar 2027
🎨 Bereich: freie bildende Kunst
📖 Publikation: analog oder digital

Nicht gefördert werden Publikationen aus den Bereichen Musik, Literatur, darstellende Kunst und kulturelle Bildung.

➡️ Alle Informationen und Bewerbung bei der Stiftung Kunstfonds:
www.kunstfonds.de/foerderung/kunstfonds-publikation/bewerbung-und-vergabe

💡 Veranstaltungshinweis für Kultur- und KreativschaffendeVom 28. September bis 2. Oktober findet bei .saarland in Saarbr...
21/09/2026

💡 Veranstaltungshinweis für Kultur- und Kreativschaffende

Vom 28. September bis 2. Oktober findet bei .saarland in Saarbrücken die Professionalisierungswoche statt – organisiert gemeinsam mit der HBKsaar.

An fünf Tagen erwarten euch Vorträge, Informationen und Austausch zu vielen Themen rund um die professionelle Arbeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft:

📅 28.09. | ab 14 Uhr
Dock 11 kennenlernen, Urheber- & Medienrecht, rechtssichere Onlineshops und Comics

📅 29.09. | ab 14 Uhr
VG Bild-Kunst, generative KI & Design

📅 30.09. | ab 14 Uhr
Künstlersozialkasse

📅 01.10. | ab 14 Uhr
Filmförderung im Saarland

📅 02.10. | ab 11 Uhr
Businessplan & Steuern für Kreative

Die Professionalisierungswoche richtet sich sowohl an Nachwuchsakteur*innen als auch an bereits etablierte Kultur- und Kreativschaffende. Ihr könnt euch gezielt die Veranstaltungen heraussuchen, die für eure eigene Arbeit interessant sind.

📍 Dock 11, Neumarkt 15, Saarbrücken

➡️ Weitere Infos und Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen bei .saarland

🎵 Förderhinweis: Große Projektförderung des MusikfondsNoch bis zum 30. September 2026 können Anträge für die Große Proje...
21/09/2026

🎵 Förderhinweis: Große Projektförderung des Musikfonds

Noch bis zum 30. September 2026 können Anträge für die Große Projektförderung des Musikfonds gestellt werden.

Der Musikfonds unterstützt Projekte der professionellen freien Musikszene und ist dabei nicht auf ein bestimmtes Genre beschränkt. Entscheidend sind vor allem die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Vorhabens. Im Fokus stehen avantgardistische und experimentelle Konzepte – klassische Mainstream-Projekte werden nicht gefördert.

Das kann zum Beispiel Neue Musik, experimentellen Jazz und improvisierte Musik, elektronische und elektroakustische Musik, experimentellen Pop, Rock oder Hip-Hop, transtraditionelle Musik, Klangkunst oder interdisziplinäre Projekte betreffen.

Antragsberechtigt sind nicht nur einzelne Musiker*innen und Komponist*innen: Auch Bands, Ensembles, GbRs, Vereine und andere Institutionen können einen Antrag stellen. Antragsteller*innen müssen ihren Wohn- bzw. Sitz in Deutschland haben. Der Schwerpunkt des Projekts muss in Deutschland liegen. Internationale Kooperationen sind möglich und ausdrücklich erwünscht.

💰 Beantragt werden können zwischen 3.001 € und 50.000 €.

Förderfähig sind unter anderem:
🎶 künstlerische Honorare
👥 projektbezogene Personalkosten
🎤 Veranstaltungs- und Produktionskosten
🚆 Reise- und Übernachtungskosten

Mögliche Formate sind beispielsweise Konzerte, Konzertreihen, Festivals, Tourneen, Installationen oder Sound-Performances.

Wichtig bei der Kalkulation: Für professionelle freischaffende Künstler*innen gelten bei entsprechend öffentlich finanzierten Projekten verbindliche Honoraruntergrenzen. Der Musikfonds nennt zudem ein Mindesthonorar von 350 € pro Künstler*in und Konzert. Die Honorare sollten deshalb von Anfang an entsprechend im Kosten- und Finanzierungsplan berücksichtigt werden.

📅 Antragsfrist: 30. September 2026, 18:00 Uhr
💰 Förderung: 3.001–50.000 €
📊 grundsätzlich mindestens 10 % Kofinanzierung

Weitere Informationen und Antragstellung:
www.musikfonds.de

💡 Förderhinweis: Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des BundesIhr plant für 2027 ein größeres Kulturprojekt ...
17/09/2026

💡 Förderhinweis: Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Ihr plant für 2027 ein größeres Kulturprojekt mit internationalem Kontext? Dann lohnt es sich, frühzeitig einen Blick auf die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zu werfen.

Gefördert werden große, innovative und zeitgenössische Projekte aus allen künstlerischen Sparten:

🎨 Bildende Kunst
🎭 Darstellende Kunst
💃 Tanz
🎵 Musik
📚 Literatur
🎬 Film
📷 Fotografie
🏛️ Architektur
💻 Neue Medien
🔀 sowie spartenübergreifende Projekte

Die Förderung richtet sich insbesondere an Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen. Einzelkünstler*innen können keinen Antrag stellen.

💰 Mindestantragssumme: 50.000 €
📊 Mindestens 20 % der Gesamtkosten müssen durch gesicherte Eigen- und/oder Drittmittel finanziert werden.
🌍 Voraussetzung ist ein internationaler Kontext. Dieser kann beispielsweise durch internationale Kooperationspartner, die Beteiligung von Kulturschaffenden aus verschiedenen Ländern oder internationale Zusammenarbeit bei Recherche und Vorbereitung entstehen.

📅 Nächster Antragsschluss: 31. Januar 2027, 12:00 Uhr
📅 Jurysitzung: Mai 2027

Wichtig: Das Projekt darf nicht vor der Jurysitzung beginnen.

Da für den Antrag unter anderem Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Zusagen von Förderern, Kooperationspartnern und maßgeblich beteiligten Künstler*innen benötigt werden, empfiehlt es sich, größere Vorhaben frühzeitig vorzubereiten.

➡️ Weitere Informationen und Förder-Check bei der Kulturstiftung des Bundes:
www.kulturstiftung-des-bundes.de

Adresse

Trierer Straße 22
Saarbrücken
66111

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