03/11/2024
Wichtig! Sogar mehr als WICHTIG!🚨 Jetzt unterschreiben damit Kultur bezahlbar bleibt. Es muss am ENDE jeder erheblich mehr bezahlen.
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_09/_24/Petition_172858.html
Wer sind die GEMA Pauschalvertragspartner?
Die GEMA-Pauschalvertragspartner sind Institutionen, Organisationen und Unternehmen, die mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) spezielle Pauschalverträge abgeschlossen haben. Diese Pauschalverträge ermöglichen es den Vertragspartnern, urheberrechtlich geschützte Musik zu nutzen, ohne für jede einzelne Nutzung eine separate Lizenzgebühr an die GEMA zahlen zu müssen. Stattdessen wird eine pauschale Vergütung vereinbart, die die Nutzung bestimmter Musikwerke für einen festgelegten Zeitraum abdeckt.
Zu den häufigsten GEMA-Pauschalvertragspartnern zählen:
1. Öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen, Universitäten, Städte und Gemeinden): Sie nutzen häufig Musik für Veranstaltungen, Feste oder Bildungsprogramme.
2. Veranstaltungsorganisatoren: Unternehmen, die regelmäßig Veranstaltungen, Konzerte oder Feste organisieren, profitieren von Pauschalverträgen.
3. Rundfunkanstalten: Fernseh- und Radiosender schließen Pauschalverträge für die Nutzung von Musik in ihren Programmen ab.
4. Hotel- und Gastronomiebetriebe: Hotels, Restaurants und Bars, die regelmäßig Musik abspielen, haben oft Pauschalverträge.
5. Fitnessstudios und Sporteinrichtungen: Diese Betriebe nutzen häufig Musik in Kursen oder während des Trainings und benötigen entsprechende Lizenzen.
6. Vereine: Viele Sport- oder Kulturvereine haben Pauschalverträge, um Musik bei ihren Veranstaltungen legal zu nutzen.
7. Einzelhandelsketten: Geschäfte, die Musik im Verkaufsraum spielen, nutzen ebenfalls oft Pauschalverträge, um die GEMA-Gebühren zu regeln.
Die genauen Bedingungen der Pauschalverträge variieren je nach Art der Musiknutzung, der Größe der Institution und anderen Faktoren. Die Pauschalverträge erleichtern es den Vertragspartnern, eine rechtssichere Musiknutzung zu gewährleisten, ohne ständig Einzellizenzen einholen zu müssen.
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