10/08/2026
Ab 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – und die betrifft auch uns kleine Marken, ganz ohne Ausnahme. 📦
Ich habe für euch zusammengefasst, worum es geht, was ihr bis wann tun müsst, wann genau ihr eine bevollmächtigte Vertretung im Ausland braucht, wo ihr euch anmeldet (DE, AT, BE, SE, IT) und was das ungefähr kostet.
Kurzfassung: Jede Verpackung muss recycelbar und so klein wie möglich sein, ihr braucht eine Konformitätserklärung + technische Doku, und sobald ihr ohne eigene Niederlassung direkt an Privatkunden in einem anderen EU-Land verkauft, braucht ihr dort ab August eine bevollmächtigte Vertretung. Für Kleinunternehmen gibt’s dabei keine Erleichterung – im Gegenteil, alte Bagatellgrenzen fallen sogar weg.
Deshalb: Es gibt eine Petition mit fast 9.000 Unterschriften, die von der Politik eine Bagatellgrenze für Klein- und Kleinstunternehmen fordert, damit grenzüberschreitender Handel für uns überhaupt noch möglich bleibt. Link in Bio, 2 Minuten eurer Zeit. 🙏
Wichtige Links:
→ Petition: change.org/p/klein-und-kleinstunternehmen-nicht-aus-dem-eu-binnenmarkt-verdrängen
→ Deutschland (LUCID): verpackungsregister-lucid.de
→ Österreich (EDM): edm.gv.at → Belgien (Fost Plus): fostplus.be / (Valipac): valipac.be
→ Schweden (FTI): ftiab.se → Italien (CONAI): conai.org
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