19/05/2018
Ab dem 25. Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordnung DSG-VO.
Im Internet kursieren diesbezüglich viele Falschaussagen, dass man keine Fotos von Personen mehr machen darf oder es ein absolutes Fotografierverbot gelten würde. Dem ist nicht so. Es darf weiterhin fotografiert und gefilmt werden. Da uns diese DSG-VO auch betrifft, möchten wir euch unser Vorgehen dazu mitteilen.
1. Wir werden Fotos von der Veranstaltung machen und eine begrenzte Auswahl dieser Fotos auch hier veröffentlichen.
2. Solltet ihr nicht einverstanden sein, dass ein Foto von euch hier veröffentlicht wird, so könnt ihr euch jederzeit (vorher, während und nach der Veranstaltung) an uns wenden und uns euren Wunsch mitteilen. Wir werden dem Wunsch ohne Rückfragen nach Gründen nachkommen.
3. Wir werden euch hier über diese Plattform, schriftlich über einen Aushang im Zelt und auch mündlich während der Veranstaltung darauf hinweisen und somit informieren.
Details können auf der folgenden Seite des Innenministeriums nachgeschlagen werden:
Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Re...