28/07/2026
G.O.N.D. Festival 2027
Zum derzeitigen Zeitpunkt steht fest, dass G.O.N.D 2027 nicht auf dem Gelände des Flugplatzes Obermehler stattfinden wird.
Die Flughafen Obermehler GmbH hat die X78 GmbH, Veranstalter G.O.N.D. Festival, beginnend ab 20.07.26 mehrfach aufgefordert, sämtliche Ankündigungen und den Ticketvorverkauf für G.O.N.D. Festival 2027 mit Veranstaltungsort Flugplatz Obermehler einzustellen.
Die X78 GmbH hat sämtlich gesetzte Fristen unbeachtet verstreichen lassen. Der Ticketvorverkauf und die Bewerbung des G.O.N.D. Festivals 2027 mit Veranstaltungsort Flugplatz Obermehler wird ungeachtet der Tatsache der Vertragslosigkeit bis aktuell fortgesetzt.
Kurz zum Sachverhalt.
Die Flughafen Obermehler GmbH ist gemäß gerichtlichem Vergleich zwischen Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und der Flughafen Obermehler GmbH des Oberlandesgerichtes Jena (Az.: 7 W 290/25) vom 02.12.25 uneingeschränkt weiterhin die einzig mögliche Vertragspartei die Veranstaltern die Möglichkeit einräumen kann, das Gelände des Flugplatzes Obermehler zur Durchführung von Veranstaltungen, hier G.O.N.D., zu nutzen.
Der bisher bestehende Vertrag mit der X78 GmbH, Veranstalter G.O.N.D., ist mit Durchführung von G.O.N.D 2026 beendet.
Die Flughafen Obermehler GmbH hat der X78 GmbH mehrfach angeboten einen neuen Mietvertrag für G.O.N.D. abzuschließen. Die X78 GmbH lehnte dies mehrfach ab.
Aktuell sind vor dem Landgericht Mühlhausen unter den Az.: 4 O 531/25 gegenseitige Feststellungsklagen der Flughafen Obermehler GmbH und der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung vom 04.06.25 der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen hinsichtlich des Pachtvertrages vom 20.12.2018 zwischen Stadt Nottertal-Heilinger Höhen und der Flughafen Obermehler GmbH anhängig. Am 07.09.2026 soll nun ein erster früher Termin am Landgericht Mühlhausen in der Sache abgehalten werden. Wir als Flughafen Obermehler GmbH gehen berechtigter Weise davon aus, dass die Kündigung vom 04.06.25 unwirksam ist und die Flughafen Obermehler GmbH den Pachtvertrag bis zum Vertragsende 2038 erfüllt.
Jedenfalls ist es so, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss (siehe dazu auch Vergleich Oberlandesgericht Jena mit Az.: 7 W 290/25 vom 02.12.25) der Feststellungsklagen (max. drei Instanzen möglich) für die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen keine rechtliche Möglichkeit besteht der X78 GmbH das Gelände des Flugplatzes Obermehler zur Durchführung von G.O.N.D. 2027 zur Verfügung zu stellen.