Datenschutzordnung
§ 1 Speicherung von personenbezogenen Daten
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft und Projektteilnahme im Jungen Kammerchor ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG
) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung.
§ 2 Datenverarbeitung
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Zur Aufgabenerfüllung gehörende Zwecke sind:
- Verwaltung der Vereinstätigkeiten, wie Mitgliederverwaltung und Teilnehmerverwaltung
- Vereinsfinanzierung, wie Beitragsverwaltung, Spenden und Sponsoring
- Außendarstellung, wie Homepagebetreuung, Social-Media, Ton-/Bild/Videoaufnahmen
Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.
§ 3 Mitgliederrechte
Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern (Funktionsträgern Stimmbildner und Wertungsrichter) bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitglieder/Projektteilnehmerverzeichnis gewähren.
§ 4 Veröffentlichungen
Im Zusammenhang mit seinem Proben- und Konzertveranstaltungen sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder und Projektteilnehmer auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien wie social-media.
§ 5 Mitgliedschaft/Projektteilnahme
Durch ihre Mitgliedschaft/Projektteilnahme und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder/Projektteilnehmer der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
§ 6 Auskunftsrechte
Jedes Mitglied/Projektmitglied (Funktionsträgern, Stimmbildner und Wertungsrichter) hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
§ 7 Löschung
Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist, spätestens nach 3 Jahren. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
§ 8 Schutz vor Zugriff Dritter
Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt. IT-Sicherheit:
- Automatische Updates im Betriebssystem aktivieren
- Standard-Gruppenverwaltung (z. in Windows)
- Automatisches Update des Browsers aktivieren
- Aktueller Virenscanner/Sicherheitssoftware
- Backups regelmäßig
Folgende Maßnahmen werden im Büro getroffen:
- Papieraktenvernichtung mit Standard-Shredder
- Abschließbare Aktenschränke