01/11/2020
Update zu den Corona-Maßnahmen des Vereins:
aus den am 2.11.2020 in Kraft getretenen neuen Corona-Kontakt-
Beschränkungsregeln ergeben sich für die KiG vorerst keine Veränderungen.
Es gelten weiter die bereits bestehenden Maßnahmen bezüglich Beschränkung der Personenzahl in Räumen, Gesangsverbot und Maskenpflicht. (siehe unten)
Leider halten sich immer noch nicht alle Mitglieder an die Maskenpflicht auf den Gängen.
Sollten wir das weiterhin beobachten, kann der bisherige Betrieb leider nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Mitgliedern, die gegen die Maskenpflicht verstoßen droht daher eine Verwarnung, was im Wiederholungsfall zum Vereinsausschluss führen kann. Das Gleiche gilt für Verstöße gegen die anderen Verhaltensmaßnahmen.
Hier nochmal die geltenden Maßnahmen im Einzelnen:
Beschränkung der Personenzahl
Der gemeinsame Aufenthalt mehrerer Personen in einem Proberaum ist nur unter Auflagen gestattet. In Absprache mit dem Gesundheitsamt haben wir dazu ein Konzept erstellt, um für einzelne Räume Lockerungen umzusetzen, die gemeinsames Proben ermöglichen.
Wir müssen hierzu mit den Raumvorständen (Hauptmietern) aller Räume eine Vereinbarung zur Umsetzung der Vorgaben in den Räumen treffen. Der Text der Vereinbarung kann auf der KiG-Homepage heruntergeladen werden.
Die Raumnutzer werden jeweils durch die Raumvorstände benachrichtigt, sobald die geänderten Regeln in ihrem Raum wirksam werden. Die maximale Anzahl an Personen, die in einem Raum proben können wird für jeden Raum anhand seiner Größe individuell festgesetzt und durch einen Aushang vor dem Raum bekanntgegeben. In jedem Raum ist eine Anwesenheitsliste zu führen, anhand der man nachvollziehen kann, welche Personen sich wann dort aufgehalten haben. Eine Vorlage für die Liste kann hier heruntergeladen werden: Link zum Dokument
Für alle Räume, für die uns keine solche Vereinbarung vorliegt gelten die bisherigen Regelungen. Gemeinsame Raumnutzung bleibt dort verboten.
Gesangsverbot
Das Singen ist leider aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos bei gemeinsamen Proben in den Räumen der KiG nicht gestattet.
Maskenpflicht
Wie derzeit in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden gilt auch in den Gebäuden der KiG die Pflicht, auf den Gängen und in allen anderen öffentlichen Begegnungsbereichen eine Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) zu tragen.
Um die Nutzung der Gebäude für gemeinsames Proben zu ermöglichen und aus Rücksichtnahme auf Angehörige von Risikogruppen sind wir auf die Kooperation aller Mitglieder angewiesen. Leute, die sich nicht an die entsprechenden Regeln halten gefährden den gesamten Weiterbetrieb.