11/03/2020
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Liebe Kunden, Kollegen & Geschäftspartner!
Bitte handelt besonnen!
Niemanden ist es geholfen, überstürzt Veranstaltungen abzusagen, Buchungen zu stornieren, etc.
Die örtlichen Behörden werden abwägen und die Untersagungen aussprechen, wo es angemessen sein wird. Das kann auch für Events unter 1.000 Personen sein! Darüber (also mehr als 1.000 Personen) MÜSSEN die Veranstaltungen seitens Behörden untersagt werden. Inzwischen haben fast alle Bundesländer entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht - oder dies zumindest angekündigt.
Die Eventbranche, ebenso die Hotellerie, Gastronomie und deren jeweiligen Zulieferern werden auf eine harte Probe gestellt - keine Frage!
Auch ich stelle mich nun notgedrungenermaßen auf eine unangenehme Zeit ein.
In welchen Zeitraum wir uns damit bewegen ist derzeit ungewiss. Derzeit schaue ich mir die Aufträge/Buchungen der nächsten 3-4 Monate an und werde nach und nach meine Kunden unaufgefordert kontaktieren. Immer mit den neusten Fakten. Denn Service ist gerade jetzt sehr wichtig - „Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden“.
Liebe (Privat-)Kunden,
für private Feiern (Geburtstag, Hochzeit, etc) gibt es derzeit keine Begrenzungen oder Untersagungen. Bitte kontaktiert die von euch gebuchten Dienstleister und sprecht über mögliche Szenarien (Am Event festhalten, verschieben oder schlussendlich absagen). Bedenkt aber bitte auch, dass die Dienstleister evtl. schon Anschaffungen getätigt haben, euch den Termin über eine langen Zeitraum reserviert haben, Personal bezahlen müssen, usw. Prüft daher die jeweiligen Verträge und AGBs. Ob hier „Höhere Gewalt“ zu tragen kommt ist ebenfalls noch nicht abschließend geklärt – ist aber denkbar. Hier wird es in der Regel Einzelfall-Prüfungen geben müssen. Dazu werden sicherlich Rechtanwälte und/oder Justiziare entsprechende Auskunft geben können. Letztlich sollte man aber an der Feier erstmal festhalten.
Liebe Kollegen,
bitte nichts anschaffen, wenn es nicht nötig ist! (Nice to have - need to have!) Und wenn nur das, was auf Lager ist. Ich vermute, dass es zu Lieferengpässen kommen könnte.
Bitte kontaktiert euren Steuerberater bezüglich den sich euch ergebenden Möglichkeiten, wie z.B. „außerordentliche Abschreibung(en)“, „uneinbringliche Forderung(en)“, etc.
Auch bin ich gespannt was die verschiedenen Verbände (VPLT, BVD, etc) durch ihre Lobbyarbeit in Erfahrung bringen können. „Profis fragen Profis!“, sagte einst ein weiser Kollege.
Nachtrag (11.03.; 23:58)
VPLT:
https://www.vplt.org/node/15055
Liebe Veranstalter,
bitte wartet auf die schriftliche (!) Untersagung seitens der Behörde(n). Leitet diese bitte an die Beteiligten (DJs, Caterer, VTler & Co) unaufgefordert weiter. Es besteht die Chance auf Erstattung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere gilt es §42 sowie §56 zu prüfen, durch die untersagende Behörde(n). Auch für euch!
(Ergänzt 11.03.;23:58)
Des Weiteren schaut bitte beim RKI vorbei:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile
Hieran werden sich die Behörden orientieren!
Panikmache bringt uns nicht weiter. In der Ruhe liegt die Kraft.