23/02/2026
Das Statusfeststellungsverfahren soll durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales reformiert werden.
Dieses Prüfverfahren der Deutschen Rentenversicherung ermittelt den Sozialversicherungsstatus einer Person, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden und Klarheit über die Versicherungspflicht zu schaffen.
Hierzu gehört, dass die Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten (§ 127 SGB IV) ab 2027 neu geregelt wird.
Diese neuen Regelungen haben fundamentale Auswirkungen auf das Musikleben, deshalb veröffentlichte der Deutsche Musikrat heute sein detailliertes Positionspapier „Selbstständigkeit im Musikbereich“.
Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „ Im Falle einer ‚One-Fits-All-Lösung‘ sind dramatische Auswirkungen auf das Musikleben, insbesondere auf die Musikalische Bildung in Deutschland zu befürchten. Wir brauchen eine faire und transparente Regelung, die der Realität und Vielfalt von Musikberufen gerecht wird und nicht das Musikleben in existenzielle Bedrängnis bringt!“
Die Forderungen des Deutschen Musikrats, die ganze Pressemitteilung und das Positionspapier finden Sie hier: https://www.musikrat.de/media/aktuelles/meldung/der-deutsche-musikrat-informiert-zu-selbststaendigkeit-im-musikbereich