02/07/2025
Pressemitteilung der Tusculum GmbH
Die Tusculum GmbH hat am 27.06.2025 Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzgericht
Aschaffenburg hat durch den Insolvenzrichter, Herrn Dr. Jürgen Roth, unverzüglich reagiert und
am 01.07.2025 den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Ulrich
Kaiser, von der Kanzlei KKG Recht, Aschaffenburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Geschäftsführung der Tusculum Gaststättenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, hier
Thomas Sauer, führt den Gaststättenbetrieb fort, wobei im Hinblick auf die aktuellen
sommerlichen Temperaturen und die Insolvenzsituation der Gaststättenbetrieb vorläufig auf die
Freitage und Samstage beschränkt sein wird. Gegebenenfalls werden noch verschiedene
Einzelveranstaltungen, wie z. B. die Aftershowparty im Rahmen der Campusnight stattfinden.
Gleichzeitig sind, sowohl der vorläufige Insolvenzverwalter, als auch die Gesellschaft – letztere
beratend durch die Kanzlei Bach Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dort Rechtsanwalt Dr. Michael
Krebs (Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht) bemüht, potenzielle Investoren zu finden.
Hier gibt es bereits erste Interessenten, deren Konzepte geprüft und in Absprache mit dem
vorläufigen Insolvenzverwalter Ulrich Kaiser ggf. weiterverfolgt werden. Um diese Ziele zu
ermöglichen, hat der vorläufige Insolvenzverwalter Ulrich Kaiser bereits mit der Einleitung einer
Insolvenzgeldvorfinanzierung begonnen, um die laufenden Gehälter nicht erst im eröffneten
Verfahren, sondern bereits jetzt auszahlen zu können und auf diese Weise den
Gaststättenbetrieb zu stabilisieren.
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Tusculum Gaststättenbetriebsgesellschaft mit beschränkter HaftungPressemitteilung