VZFS

VZFS Verband Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz (VZFS)

https://youtu.be/K6-zstrmiH8
31/08/2021

https://youtu.be/K6-zstrmiH8

Aquarienfische gehören zu den beliebtesten Heimtieren in der Schweiz: Rund drei Millionen Individuen leben in Schweizer Haushalten*. Doch viele führen ein tr...

27/07/2021

Vereinsausflug VZFS
29.10.2021

Freudig teilt der Verband mit dass wir am 29.10.2021 einen Vereinsausflug organisieren für alle Mitglieder. Als VIPs dürfen wir hinter die Kulissen des Aquatis Aquarium Vivarium Lausanne sehen.

Bitte reserviert euch diesen Tag infos folgen

15/01/2021

Liebe Mitglieder und Zoofachkollegen/Kolleginnen

Nach diversen Mail und Telefonaten haben wir die unten aufgeführte Verordnung für den Zoofachhandel erreicht.
Wir müssen nicht wie im Frühjahr das halbe Sortiment absperren, sondern dürfen alle Produkte, die in direktem Zusammenhang mit dem Heimtier stehen, verkaufen.

Dies beinhaltet alles Futter, Zubehör wie Gehege und Schlafplätze aber auch die ganze Infrastruktur rund um die Haltung der Heimtiere.
Auch Dekorationsartikel für Aquarien und Terrarien gelten als Infrastruktur und dürfen verkauft werden.

Tiere dürfen nur im Notfall zur Gewährleistung einer artgerechten Haltung verkauft werden (als Ersatz für ein verstorbenes Tier).

Nicht verkaufen dürfen wir Produkte für den Tierhalter

Jacken, Regenhosen
Dekomaterial für in die Wohnung wie Keramiktiere oder Vasen, Tassen etc.
Büromaterial wie Kugelschreiber oder Schreibsets
Schlüsselanhänger
etc.

Ich wünsche Ihnen für die besondere Zeit ein gutes Gelingen!
Bleiben Sie gesund!

Im Namen des Vorstandes
Therese Schumacher

15/01/2021

Vorschriften betreffen Covid - gültig ab dem 18.01.2021

Weitere Infos folgend im laufe des Tages!

Die Informationen stützen sich auf die Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26.

Zoofachgeschäfte dürfen gemäss Anhang 2 Ziff. 2.11 den Verkauf aufrecht erhalten für Tiernahrung und Produkte, die zur Tierhygiene und Tierhaltung notwendig sind, sowie für Tiere, die zur Gewährleistung einer artgerechten Haltung erworben werden müssen (das heisst, es darf ein Ersatztier für ein verstorbenes Heimtier einer soziallebenden Art verkauft werden, z.B. ein Meerschweinchen oder ein Wellensittich). Verkauft werden dürfen auch weitere Produkte des kurzfristigen täglichen Bedarfs gemäss Anhang 2, d.h. eine Zoofachhandlung darf z.B. weiterhin auch Zeitschriften anbieten (Anhang 2 Ziff. 2.4).

Bis Ende Februar dürfen hingegen in einer Zoofachhandlung keine andern als diese (insbesondere für Tiere bestimmten) Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkauft werden. Dies betrifft z.B. Kleidung etc. für den Reitsport, Dekorationsartikel oder Fachbücher.

Es besteht aber nach Art. 5e Abs. 1 die Möglichkeit, solche dem Verkauf nicht zugänglichen Produkte telefonisch oder per Internet zu bestellen und vor Ort abzuholen.

Ziervogel gefunden - was nun?Ist Ihnen ein Wellensittich zugeflogen? Oder eine andere, nicht einheimische Vogelart?Wenn ...
20/09/2020

Ziervogel gefunden - was nun?

Ist Ihnen ein Wellensittich zugeflogen? Oder eine andere, nicht einheimische Vogelart?

Wenn der Vogel beringt ist, kann anhand der Ringnummer der Züchter ausfindig gemacht werden. Das heisst aber noch nicht, dass dies der Besitzer ist. Wurde der Vogel vom Züchter weiter verkauft, ist er nur bei Papageienvögel (krummer Schnabel) verpflichtet, eine Bestandskontrolle zu führen.

Die geschlossenen Ringe mit Nummern werden in der Schweiz von zwei Verbänden herausgegeben.

Die Exotis vergibt die Ringe mit der Nummer ab 8000
Informationen zu den Züchtern erhalten Sie bei Frau Rosmarie Meier - Telefon 044 954 08 02

Ist die Mitgliedernummer / Züchternummer unter 8000 werden die Daten durch Ziervögel Schweiz verwaltet.
Informationen erhalten Sie bei Antonietta Polimeno - Telefon 032 323 47 42 / 079 816 42 23

https://www.vzfs.ch/de/news/Newsmeldung?newsid=114

11/05/2020

Ab heute, Montag den 11.05. darf wieder das ganze Sortiment verkauft werden.

Weiterhin gelten die Sicherheitsvorschriften des BLV/BAG im Bezug auf die Hygiene und den Abstand von 2 Meter.

Bitte helfen Sie mit, dies einzuhalten, damit wir einen erneuten Anstieg verhindern können.

Bleiben Sie gesund!

Im Namen des Vorstandes
Therese Schumacher

23/04/2020

Der Vorstand hat sich sehr um die Öffnung im Zoofachhandel bemüht, aber leider wurde die Anfrage nicht gutgeheissen. Die Verkaufsbeschränkung bleibt weiter bestehen und wir dürfen nur Futtermittel und Produkte des täglichen Bedarfes verkaufen.

Antwort auf meine Anfragen (diese finden Sie weiter unten im Beitrag)

Sehr geehrte Frau Schumacher,

Da das BLV in Zusammenarbeit mit dem BAG die Beantwortung von Anfragen im Zusammenhang mit der Coronapandemie übernimmt, ist Ihre Anfrage an das SECO über das BAG zu uns gelangt.

Der Zoofachhandel wird gleichbehandelt wie Lebensmittelgeschäfte aufgrund des Verkaufs von Nahrung für Tiere. Gemäss der Entscheidung des Bundesrats vom 16. März 2020 dürfen diese Geschäfte Artikel des täglichen Gebrauchs verkaufen, das restliche Sortiment darf indes seit dem 17. März 2020 nicht mehr angeboten werden. Im Rahmen der vom Bundesrat beschlossenen schrittweisen Lockerung der Coronaeindämmungsmassnahmen sind im Rahmen des ersten Lockerungsschrittes ab dem 27. April 2020 für Lebensmittelläden und damit auch für den Zoofachhandel keine Lockerungen vorgesehen. Informationen dazu finden sich auf der Homepage des BLV zu den FAQ im Lebensmittel- und Veterinärbereich: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/one-health/coronavirus.html (Rubriken Veterinärbereich/Betriebe [alle Tiere]/Zoofachhandel/Petshops.

Lebensmittelläden und der Zoofachhandel dürfen voraussichtlich ab dem 11. Mai 2020 wieder das ganze Sortiment verkaufen (vorbehältlich eines abweichenden Entscheides des Bundesrates aufgrund der weiteren Entwicklung der Coronafallzahlen). Das heisst die Möglichkeit, wieder das gesamte Sortiment zu verkaufen ist absehbar. Anders als der Baufachmarkt/Gartencenter durfte der Zoofachhandel die Läden offenhalten (wenn auch mit Sortimentsbeschränkung) und zudem über das Internet das ganze Sortiment verteilen. Der Zoofachhandel ist demnach bessergestellt als Bauchfachmärkte und Gartencenter. Es besteht somit keine Schlechterstellung des Zoofachhandels. Im Gegenteil.

Wir bedauern, Ihnen keinen positiven Bescheid geben zu können, zählen aber weiterhin auf Ihre Mitarbeit, damit die Eindämmungsmassnahmen zusehends und auch in Ihrem Sinn möglichst rasch weiter gelockert werden können.

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

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Korrespondenz - Anfrage (und 2. Anfrage)

Guten Tag

Am letzen Freitag habe ich untenstehendes Mail gesendet und noch keine Antwort erhalten

Nach den Änderungen vom 22.04. bleibt für uns nun die Frage, ob wir nun wieder alles verkaufen dürfen, oder ob wie bis anhin die Sortimentsbeschränkung besteht.

Was für uns nicht sein darf ist, dass die Gartencenter die Tierabteilungen mit dem ganzen Sortiment öffen dürfen und wir können die selben Produkte nicht verkaufen.

Da muss eine Einheit hergestellt werden, da sonst die Zoofachgeschäfte benachteiligt sind.

Ich bitte Sie, dies zu prüfen und uns zeitnah die Antwort zuzustellen.

Besten Dank - auch für Ihren Einsatz in dieser Zeit - bleiben Sie gesund!


Mail vom 17.04.2020

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Zoofachhandel hat in den letzten Wochen das Sortiment des Grundbedarfes verkauft um die Versorgung der Haustiere sicherzustellen.

Mit der Öffnung der Lebensmittelgeschäfte für das volle Sortiment (Migros hat immer alles verkauft - auch Produkte wie Spielzeuge und Näpfe etc.) und da auch die Gartencenter geöffnet werden und auch diese grosse Sortimente im Tierbereich führen und soweit ich dies verstanden habe, keine Beschränkung in Kraft trifft, gehen wir davon aus, dass wir das Sortiment auch wieder voll verkaufen dürfen.

Dies wäre für uns auch im Bereich der lebenden Tiere wichtig - wir haben in den Geschäften Tierbestände, die wir füttern und pflegen, aber der Verkauf gestoppt ist.

Es ist nicht von Vorteil, wenn die Tiere nun über den Onlinehandel verkauft werden. Da stellen wir im Bezug auf die Beratung und auch die Einhaltung der Sozialdistanz und der Hygienevorschriften ein grosses Fragezeichen.

Der Zoofachhandel hat die letzen Wochen mit den Distanzmarkierungen und auch der Desinfektionsvorschriften bewiesen, dass er sich an die Vorgaben des BAG hält.

Wir bitten Sie, uns zu bestätigen, dass wir das Sortiment wieder voll anbieten dürfen, so dass ich auf unserer Homepage die Mitglieder informieren kann.

Es wäre auch von Vorteil für unsere Branche, wenn wir in den Informationen des BAG jeweils auch erwähnt würden. So dass auch den Endverbrauchern klar ist, dass der Zoofachhandel wieder geöffnet ist.

Besten Dank zum Voraus für die Bearbeitung unserer Anfrage.

--

Mit freundlichen Grüssen

Therese Schumacher
Präsidentin VZFS

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22/04/2020

Angepasstes QV-Verfahren - es finden keine praktischen Abschlussprüfungen statt!

Bildung Detailhandel Schweiz (BDS) hat als nationale Trägerschaft für die beruflichen Grundbildungen im Detailhandel nach Konsultation der 28 Ausbildungs- und Prüfungsbranchen Anträge für ein angepasstes Qualifikationsverfahren 2020 gestellt.

Wir haben dazu folgende Bemerkungen:
Wir haben den Antrag gestellt, dass 2020 ausnahmsweise auf die Durchführung einer praktischen Prüfung in den beruflichen Grundbildungen „Detailhandelsfachleute EFZ“ und „Detailhandelsassistenten EBA“ verzichtet wird.

Dieser Antrag wurde mit Entscheid des SBFI gutgeheissen.

Es finden somit 2020 in allen 28 Ausbildungs- und Prüfungsbranchen keine praktischen Lehrabschlussprüfungen statt.

Bildung Detailhandel Schweiz (BDS) hat als nationale Trägerschaft für die beruflichen Grundbildungen im Detailhandel nac...
19/04/2020

Bildung Detailhandel Schweiz (BDS) hat als nationale Trägerschaft für die beruflichen Grundbildungen im Detailhandel nach Konsultation der 28 Ausbildungs- und Prüfungsbranchen Anträge für ein angepasstes Qualifikationsverfahren 2020 gestellt.

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Wichtig!
Bitte beachten Sie, dass diese Notenbilder und die Bestehensnormen erst beantragt sind und von den zuständigen Gremien noch nicht genehmigt wurden. Sobald diese genehmigt sind, werden wir wieder informieren.
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Diese Information finden Sie auf der Seite des BDS:
https://www.bds-fcs.ch/fachinformationen/grundbildung/angepasstes-qv-2020/

Wir haben dazu folgende Bemerkungen:

Wir haben den Antrag gestellt, dass 2020 ausnahmsweise auf die Durchführung einer praktischen Prüfung in den beruflichen Grundbildungen „Detailhandelsfachleute EFZ“ und „Detailhandelsassistenten EBA“ verzichtet wird. Wir gehen davon aus, dass dieser Antrag aufgrund der aktuellen Realitäten im Detailhandel gutgeheissen wird.
Bereits versandte Prüfungsaufgebote für die praktischen Prüfungen bleiben bis zum definitiven Entscheid sistiert. Bis zum definitiven Entscheid finden keine praktischen Prüfungen statt.

Wir haben den Antrag gestellt, dass unsere den Betrieben bekannte betriebliche Schlussbeurteilung eingesetzt wird und nicht ein neues betriebliches Beurteilungsraster kreiert werden muss. Auch bei diesem Antrag gehen wir davon aus, dass dieser gutgeheissen wird.

Wir haben den Antrag gestellt, dass Repetent/innen und Kandidat/innen gemäss Art. 32 BBV ein ordentliches Qualifikationsverfahren in der 2. Jahreshälfte 2020 durchlaufen, sobald dies die Situation rund um COVID-19 zulässt. Wir stellen fest, dass die für diese zwei Zielgruppen gefundenen Lösungen für den Detailhandel nicht passen. Deshalb beantragen wir eine Verschiebung der Qualifikationsverfahren für diese zwei Zielgruppen. Wir können nicht einschätzen, wie sich die Kantone sowie das SBFI zu diesen Anträgen und deren Begründung stellen.

Der Entscheid über unsere Anträge sollte durch das SBFI bis spätestens Ende April 2020 gefällt werden.


Weitere Informationen folgen.

Das Notenbild sowie die Bestehensnormen für die Berufe Detailhandelsfachleute EFZ und Detailhandelsassistenten EBA gemäss dem BDS-Antrag an die KQV sieht wie folgt aus:

19/04/2020

Nachdem der Bundesrat am letzten Donnerstag die Öffnung für die Baumärkte, Blumengeschäfte und die geschlossenen Rayons der Lebensmittelabteilungen auf den 27.04. kommuniziert hat, dann aber am Freitag dem widersprochen hat, dass nicht alle geschlossenen Rayons geöffnet werden können, ist die Lage wieder einmal für den Zoofachhandel nicht ganz klar.

Es wurde von Vorstand aus zuerst telefonisch und nun noch schriftlich um eine Stellungnahme beim Seco verlangt.
Sobald wir Bescheid erhalten, werden wir die Informationen weiter geben.

Rechtliche Informationen über Lohnzahlungen, Kurzarbeitsentschädigung, Liquiditätshilfe findet Ihr unter folgendem Link:
https://helpcenter.easygov.swiss/hc/de

https://www.vzfs.ch/de/news/Newsmeldung?newsid=107
20/03/2020

https://www.vzfs.ch/de/news/Newsmeldung?newsid=107

Das BLV beantwortet die häufigsten Fragen der Bevölkerung und der Fachleute zu den Folgen der ausserordentlichen Situation wegen des Coronavirus. Hunde / Katzen / Heimtiere Umgang mit Tieren, deren Besitzer in häuslicher Isolation / Quarantäne sind? Tierhaltende, die keinen Bezug zu Verdachtsfä...

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Lyss

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