25/08/2020
Eselritt zum Galgen - Strafe für Ehebrecher
Der Eselritt fand auch Anwendung bei Ehebrechern, die zum Tod durch den Galgen verurteilt worden waren. Sie wurden rückwärts, also mit dem Gesicht zum Hinterteil auf den Esel gesetzt und durch die Stadt zum Galgen zur Hinrichtung geführt.
Der Eselsritt war eine Ehrenstrafe, die seit dem 9. Jahrhundert bekannt und hauptsächlich im Mittelalter üblich war. Der Bestrafte wurde auf einem Esel durch den Ort geführt, manchmal rücklings und n***t. Die Strafprozession diente der öffentlichen Schande und Schmähung.
Diese Form der Delinquentenschande konnte z. B. Ehebrecher, Meineidige, Verräter, Gefangene und sowohl Frauen, die ihren Mann geschlagen hatten, als auch Männer, die sich hatten schlagen lassen, treffen. Auch Gegenpapst Johannes XVI. wurde unter anderem einer solchen Schandprozession unterzogen.
Oft wurde der Eselsritt zusammen mit anderen Ehrenstrafen wie Schandmaske und Pranger verhängt.
Eselsritte fanden im Orient ebenso wie in europäischen Ländern statt; der letzte in Deutschland ist von 1814 überliefert.
Eine Strafe war der Ritt auf einem lebenden Esel. Die Ehefrau welche ihren Mann geschlagen hatte, wurde auf einen Esel gesetzt und durch die Gassen der Stadt geführt. Hatte sie ihren Mann in offenem Streit geschlagen und er sich nicht gewehrt, dann mußte er den Esel führen. War das Schlagen dagegen hinterrücks geschehen, so dass der Mann sich nicht wehren konnte, wurde der Esel von einem Gerichtsdiener geführt.
Eselreiten auf einem hölzernen Esel
Das Reiten auf einem hölzernen Esel zählte zu den Ehrenstrafen. Es war eine Strafe des Mittelalters, welche für leichte Vergehen verhängt wurde.
Der "Esel" bestand aus zwei Brettern die oben spitzwinklig miteinander befestigt waren. In einigen Ausführungen wurde der Rücken des Esels aus scharfkantigem Eisen gefertigt. Vorne befand sich meist ein mit Stroh ausgestopfter Eselskopf. Die Delinquenten wurden auf diesen „Esel“ gesetzt. Je nach der Schwere ihres Vergehens wurden ihnen dann noch Gewichte an die Füße gebunden.
Auf den Esel kamen in der Regel Soldaten für kleinere Dienstvergehen, aber auch „schlechte Eheleute“ wurden auf den Strafesel gesetzt. Der Strafesel diente zur Bestrafung leichter Verbrechen an öffentlichen Stellen, wie beispielsweise auf Marktplätzen oder vor Rathäusern. Er stand für gewöhnlich neben dem Pranger.
Spätestens im 17. Jh. war der Eselsritt im Militärstrafrecht gebräuchlich. Simplicius Simplizissimus hatte zum Beispiel als Soldat verbotenerweise Karpfen gefischt, „sobald es aber der Obrist innen wurde, mußte ich den Esel davor reiten“ (Grimm, Bd. 3 Sp. 1146). Der ‚Schandesel‘ bestand damals aus einem mit einem scharfen Oberteil versehenen Balken. Vorne hatte er einen Eselskopf mit langen Ohren, das Hinterteil zierte ein Eselsschwanz mit Quaste. Die Konstruktion ruhte auf wenigstens vier Meter hohen, kräftigen Holzfüßen. Meist stand der Schandesel unweit der Hauptwache.
Damit man das Eselgestell umherschieben konnte, ruhte das Ganze auf Rollen. Auf dieses Gestell musste der Straffällige mit Hilfe einer Leiter steigen und zwei, drei oder mehr Stunden, je nach nach Schwere des Vergehens auch den nächsten oder einen dritten Tag dieselbe Anzahl Stunden reiten. Neben der schimpflichen zur Schau Stellung des Verurteilten hatte das Reiten auf dem hölzernen Esel auch den Charakter einer körperlichen Züchtigung, denn der Balken, bzw. Rücken des ‚Esels‘ hatte im Bereich der der Sitzfläche einen noch oben hin scharfkantigen Grad, auf dem der Verurteilte sitzen musste. In schweren Fällen, musste der Angeklagte auch quer auf dem scharfen Rücken sitzen. Zur Verschärfung der Strafe hängte man ihm zusätzlich noch Gewichte an die Beine. Der Schandesel war meist so lang, dass auch mehrere Soldaten hintereinander auf dem Grat Platz nehmen und ihre Strafe gemeinsam ‚absitzen‘ konnten.
Strafen unserer Vorfahren bei Ehebruch
Der Ehebruch, welchen der spartanische Staat sanktionirte, wurde von unsern Vorfahren mit dem Scheiterhaufen bedroht, und die Lais und Aspasia der Griechen wäre von den alten Dietmarsen unter dem Geleite ihrer eigenen Verwandten lebendig unter der Erde begraben worden.´
Bei den Germanen war der Ehebruch der Frau ein unter Umständen todeswürdiges Verbrechen. Zumindest musste sie damit rechnen, mit geschorenem Haar und unbekleidet durchs Dorf geprügelt zu werden.
Eine Weiberstrafe späterer Zeit scheint die Versenkung im Moor gewesen zu sein. Moorleichen junger Frauen sind als hingerichtete Ehebrecherinnen interpretiert worden, wobei es sich bei der lange Zeit als Mädchen angesehenen Moorleiche von Windeby I, die zu den Paradebeispielen gehört, nach neuesten Untersuchungen um einen Jungen handelt. Nach dem Recht der Franken, dem ältesten niedergeschriebenen germanischen Recht, waren bis ins 11. Jahrhundert durch einseitigen Willen entstandene Raubehen im Gegensatz zum Ehebruch kein Rechtsbruch
Auch das christliche FMA. kannte harte Strafen für ehebrecherische Frauen: nach sächsischem Recht stand es dem betrogenen Gatten frei, seine Frau zu töten oder ihr Nase und Ohren abzuschneiden.
Eine Synode von 895 trug den Bischöfen auf, Ehebrecherinnen vor der Tötung durch den Gatten zu schützen, Ehemänner waren immerhin an ihre Treueverpflichtung zu erinnern. Noch lange war dem Ehemann das Recht zuerkannt, die beim Ehebruch in flagranti Ertappten bußlos zu töten. Im weiteren Verlauf war der Rache durch Verstoßung Genüge getan.
Des Ehebruchs verdächtigte Frauen konnten als Eidesunfähige ihre Unschuld allenfalls durch ein ®Gottesurteil beweisen. Seitensprünge des Mannes galten nicht als ehrenrührig, vor allem aber gefährdeten sie die Reinheit der Erblinie nicht, wie es bei einem Seitensprung der Frau der Fall sein konnte – eine permanente Zwangsvorstellung besonders der adeligen Ehemänner, die zur Folge hatte, dass Ehefrauen der höfischen Gesellschaft unter möglichst lückenloser Beobachtung gehalten wurden.
Allgemein galt Ehebruch seitens des Mannes als Sünde, seitens der Frau als Verbrechen. Dementsprechend konnte er sich mit einer Geldstrafe entsühnen, während sie als „Dirne“ verjagt wurde und der Infamie verfiel. Bei nichtadligen Ehebrecherinnen wurden Ehrenstrafen – etwa Prangerstehen oder schändliche Kleidung – verhängt.
Erst vom 14. Jh. an begann sich im weltlichen Recht die Gleichstellung von Mann und Frau hinsichtlich des Ehebruchs langsam durchzusetzen. Diese Entwicklung ging von den Stadtrechten aus, nach denen Ehebruch als Störung der öffentlichen Ordnung anzusehen war.
In Adelskreisen galten dagegen außereheliche Beziehungen männlicher Mitglieder und „Ehen zur linken Hand“ bis in die Neuzeit als hinnehmbar.
Quelle:
www. hildesheimer-geschichte. de
www. de. wikipedia. org
Literatur:
- Sonja Steiner-Welz: Die deutsche Stadt, ISBN 978-3-86656-319-3
- Gerhard Köbler: Bilder aus der deutschen Rechtsgeschichte, ISBN 3-406-32880-6
Bild: Eselritt zum Galgen - Strafe für Ehebrecher. Künstler Ansichtskarte (Litho) von Hinckeldey-Wittke signiert.