Verband Zürcher Musikschulen

Verband Zürcher Musikschulen Der Verband Zürcher Musikschulen vertritt die Musikschulen des Kantons Zürich. Ohne das Musikschulgesetz ist diese Rechtsgleichheit nicht gewährleistet.

Das Musikschulgesetz sichert den Zugang zu einem Grundangebot für rund 200‘000 Kinder und Jugendliche auch in der Zukunft. Es garantiert mit einheitlichen Rahmenbedingungen Nachhaltigkeit und Kontinuität in der musischen Bildung, unabhängig von der Steuerkraft einer Gemeinde. Die Einführung des Musikschulgesetzes entspricht dem Volkswillen.
•Der Verfassungsartikel wurde mit knapp 73% aller Stimmen

angenommen.
•Mit zwei Vernehmlassungen (2011 und 2013) wurde die Vorbereitung auf das Gesetz breit abgestützt.
•Der Gesetzesentwurf Juli 2013 fand in der Vernehmlassung bei Gemeinden, Verbänden, Institutionen, Parteien etc. eine überdurchschnittlich hohe Zustimmung. Kein administrativer Mehraufwand

Seit mehr als 10 Jahren wird am Gesetz gearbeitet. Die Musikschulen haben -unterstützt von den Gemeinden- auf dieses Gesetz hingearbeitet und die Bedingungen geschaffen, um das Gesetz rasch und ohne grossen Aufwand umsetzen zu können. Die Musikalische Bildung ist
•Kulturpolitisch
•Bildungspolitisch
•Sozial- und gesellschaftspolitisch
•Wirtschaftspolitisch

ein wichtiger Faktor: das Musikschulgesetz ist dafür ein Garant, es unterstützt Schulen, Gemeinden, Verbände, Amateurvereine etc. in ihrer Arbeit und sorgt für ein lebendiges Gemeindeleben. Kanton und Gemeinden übernehmen mit dem Beitrag der öffentlichen Hand gemeinsam die Verantwortung in der Bildung. Eltern werden angemessen beteiligt. Gemeinden behalten ihre wichtige Rolle. Das Gesetz schafft die nötigen Rahmenbedingungen. Diese gewährleisten, dass Musikschulen auch in schwierigen Zeiten ihre Qualität halten können, dass sie bestehen bleiben und nicht je nach Finanzkraft einer Gemeinde Leistungen massiv gekürzt werden oder jährlichen willkürlichen Schwankungen ausgesetzt sind. Das Musikschulgesetz fördert Synergien durch die Zusammenarbeit der Musikschulen über die Gemeinden hinaus, ohne die Gemeinden aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Es gilt unabhängig von der Rechtsform der Trägerschaft einer Musikschule. Musikschulen ergänzen flächendeckend im ganzen Kanton die schulische Bildung in enger Zusammenarbeit mit der Volksschule. Sie sorgen zusammen mit weiteren Bildungs- und Ausbildungsträgern für eine breite musikalische Bildung, für kulturelle Teilhabe und rechtzeitige Förderung des künstlerischen Nachwuchses in der Schweiz. Deshalb braucht es ein Gesetz:
•Der Zugang zur Musikalischen Bildung wird per Gesetz in Zukunft garantiert.
•Der Verfassungsartikel 67a zur musikalischen Bildung wird umgesetzt.
•Die Kostenaufteilung Kanton-Gemeinde-Eltern ist klar geregelt.
•Analog zur Volksschule übernimmt der Kanton seinen Anteil.
•Die Bildungslücke zur Berufsausbildung wird geschlossen.
•Die Zuständigkeiten Musikschule – Hochschulen werden geregelt.
•Die Qualitätssicherung wird geregelt.
•Der Kanton zahlt nur an Bildungsinstitute, die gemäss einer Leistungsvereinbarung alle Kriterien erfüllen.

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22/08/2021

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Finale und Preisverleihung des Zürcher Musikwettbewerb an der zhdk. Immer wieder beindruckend, was diese jungen Musiker*...
28/11/2020

Finale und Preisverleihung des Zürcher Musikwettbewerb an der zhdk. Immer wieder beindruckend, was diese jungen Musiker*innen leisten. Herzliche Gratulation und danke an alle Mitwirkenden.

WIESO DÜRFEN WIR NICHT MEHR SINGEN?Der Verband Zürcher Musikschulen hat sich heute mit einem offenen Brief an den Bundes...
02/11/2020

WIESO DÜRFEN WIR NICHT MEHR SINGEN?

Der Verband Zürcher Musikschulen hat sich heute mit einem offenen Brief an den Bundesrat gewandt. Grund ist das Verbot von Proben und Veranstaltungen mit Sängerinnen und Sägern, das der Bundesrat in die Covid-19-Verordnung aufgenommen hat. Im Kanton Zürich halten sich die Musikschulen an ein strenges Schutzkonzept. Die Bestimmungen zur Maskentragepflicht, zum Distanzhalten, zur Raumgrösse, zur Lüftung und so weiter bieten reichlich Schutz für singende Lernende und Lehrende. Der Verband bietet seine Hilfe an, beim Formulieren und Umsetzen weiterer sinnvoller Massnahmen, ersucht den Bundesrat indessen, von seinem rigorosen Verbot Abstand zu nehmen. Den offenen Brief im Wortlaut finden Sie unten.

16/06/2020

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Frau Barbara Ineichen, Wettbewerbssekretariat: musikwettbewerbvzmch oder Tel. 079 671 06 36

FAQs zur Covid-19-Pandemie: der Verband Zürcher Musikschulen hat die wichtigsten Fragen und Antworten gesammelt:www.publ...
22/05/2020

FAQs zur Covid-19-Pandemie: der Verband Zürcher Musikschulen hat die wichtigsten Fragen und Antworten gesammelt:

www.publizon.ch

10/05/2020

Die Musikschulen dürfen morgen, 11. Mai den Präsenzunterricht teilweise wiederaufnehmen. Das freut uns sehr, dass das Schutzkonzept des VZM seine Wirkung gezeigt hat.
www.vzm.ch

RÜCKZUG DER INITIATIVEFÜR EIN MUSIKSCHULGESETZIn seiner Sitzung vom 11. November 2019 hat der Kantonsrat die Volksinitia...
20/12/2019

RÜCKZUG DER INITIATIVE
FÜR EIN MUSIKSCHULGESETZ
In seiner Sitzung vom 11. November 2019 hat der Kantonsrat die Volksinitiative für ein Musikschulgesetz abgelehnt und stattdessen dem Gegenvorschlag mit deutlichem Mehr zugestimmt. Nach gründlicher Erwägung der Ziele und Mittel haben die Initianten nun den Rückzug der Initiative beschlossen.

www.musikschulgesetz.ch
www.vzm.ch

Unter der Federführung des VZM hat sich ein Initiativkomitee gebildet, welches eine Volksinitiative für ein Musikschulgesetz im Kanton Zürich lanciert.

11/11/2019

DER KANTONSRAT SAGT «JA»
ZUM NEUEN MUSIKSCHULGESETZ
11.11.2019, 12:05
Soeben hat der Kantonsrat das neue Musikschulgesetz mit 124 zu 43 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich angenommen. Der umstrittene Artikel 5d, wonach der Musikunterricht in der Regel von Lehrpersonen mit einem anerkannten Hochschuldiplom oder einer als gleichwertig geltenden Ausbildung erteilt wird, wurde wieder ins Gesetz aufgenommen.
Angenommen wurde der Gegenvorschlag des Kantonsrats, der schon in der ersten Lesung am 21. Oktober zu heftigen Debatten Anlass gab. In dieser Verhandlung wurde der Artikel 5d aufgrund eines Gegenvorschlags gestrichen. Dank eines neuerlichen Antrags wurde er heute wieder ins Gesetz aufgenommen. Es bleibt dabei: Wer an einer anerkannten Musikschule unterrichten will, braucht in der Regel ein Hochschuldiplom. Die Initianten, allen voran der Verband Zürcher Musikschulen, werten das als Anerkennung ihres langjährigen Engagements für einen qualitativ hochstehenden Musikunterricht.
Initiativkomitee und Verband werden jetzt den finalen Gesetzestext noch einmal sorgfältig analysieren und in der Folge darüber entscheiden, ob die Initiative zurückgezogen werden kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

24/10/2019

Der Kantonsrat verhandelt das neue Musikschulgesetz

Am 21. Oktober beschäftigte sich der Kantonsrat ein erstes Mal mit dem neuen Musikschulgesetz. Diskutiert wurde über den Gegenvorschlag der Kommission für Bildung und Kultur KBIK.

Die Diskussion verlief hitzig und erstreckte sich über den
ganzen Vormittag. Die Medien haben ausführlich darüber berichtet. Mitglieder des Initiativkommitees und des VZM-Vorstands waren als Beobachtende zugegen und nutzten die Sitzungspausen, um mit Kantonsrätinnen und -räten ins
Gespräch zu kommen. Längst nicht alle Diskussionsbeiträge entsprachen den Vorstellungen der Initianten bzw. den unseren. Doch die Diskussion ist noch nicht zu Ende. Voraussichtlich Mitte November kommt es zu einer zweiten Lesung. Wir bleiben mit allen Akteuren im Gespräch und setzen uns weiterhin für ein Musikschulgesetz ein, das wirksam zur Stärkung der musikalischen Bildung im Kanton beiträgt. Ob wir an der Initiative festhalten oder diese zurückziehen wollen, wird erst nach Vorliegen des kantonsrätlichen Beschlusses entschieden.

Das Initiativkomitee und der Verband Zürcher Musikschulen sind höchst erfreut über den Willen der KBIK, die musikalisc...
20/09/2019

Das Initiativkomitee und der Verband Zürcher Musikschulen sind höchst erfreut über den Willen der KBIK, die musikalische Bildung gesetzlich zu verankern.

Informationen unter

Unter der Federführung des VZM hat sich ein Initiativkomitee gebildet, welches eine Volksinitiative für ein Musikschulgesetz im Kanton Zürich lanciert.

Adresse

Weberstrasse 10
Zürich
ZÜRICH

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